Die neue Zahnzusatzversicherung der Gothaer, der MediZ Duo
Frühestmöglicher Versicherungsbeginn ist der 01.10.2018.
Gothaer Zahnzusatzversicherung MediZ Duo | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 90% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ professionelle Zahnreinigung | ja - 100%, für Zahnreinigung im Jahr max. 150,-€ |
Kieferorthopädie | Nur bei Unfall und nur für Erwachsene (ab 21. Lj.) maximal 2.000 Euro je Versicherungsfall |
Funktionsdiagnostik | ja im Zusammenhang mit Zahnersatz |
Kieferknochenaufbau | ja im Zusammenhang mit Zahnersatz |
Leistung ohne Vorleistung der GKV | ja, 40% werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungshöchstgrenzen | 1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr, 2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren, 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren. ab dem 4. Versicherungsjahr und bei Unfällen unbegrenzt |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Ein fehlender Zahn ist uneingeschränkt mitversichert. Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlenden Zähne ausgeschlossen. Ab 4 fehlenden Zähnen keine Annahme des Antrages. Neuer Tarif, frühester Beginn 01.10.2018 |
Tarif- informationen | Download |
Bedingungen | Download |
Hochwertige Kunststofffüllungen
100 %
- allgemeine Leistungen,
- konservierende Leistungen (mit Ausnahme von Inlays und Kronen),
- chirurgische Leistungen,
- Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen,
- Röntgenleistungen,
- Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Wurzel- & Parodontosebehandlungen mit Kassenleistung
100 %
Wurzel- & Parodontosebehandlungen ohne Kassenleistung
70 %
Professionelle Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe
100 % (maximal 150 € im Jahr für Zahnreinigung)
- Versiegelung (Fissurenversiegelung),
- Fluoridierung,
- Speicheltest zur Keimbestimmung,
- Erstellung eines Mundhygienestatus,
- Kariesrisikodiagnostik.
Kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene (vollendetes 21. Lebensjahr) nach Unfall
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene infolge eines Unfalls bis zu einem Erstattungshöchstbetrag von maximal 2.000 Euro je Versicherungsfall.
Eine Invisalign-Therapie ist im Rahmen des Höchstbetrags erstattungsfähig. Etwaige Vorleistungen der GKV werden vollständig angerechnet.
Leistung für Inlays
90 %
Leistung für Zahnersatz
90 % im Rahmen privatzahnärztlicher Versorgung.
100 % bei Regelversorgung
Ersetzt werden ohne Vorleistungen der GKV
70 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz wenn die GKV keine Vorleistung erbringt und die Ablehnung der GKV nachgewiesen wird.
50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz wenn weder eine Vorleistung
noch ein Ablehnungsvermerk der GKV nachgewiesen wird (Privatarzt).
Als Aufwendungen für Zahnersatz werden anerkannt:
- Einlagefüllungen (Inlays),
- Cerec-Behandlungen,
- Keramikverblendschalen (Veneers) bis 8er Zahn,
- Kunststoff- und Keramikverblendungen,
- Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen und Onlays,
- Prothetische Leistungen (Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen sowie deren Reparatur),
- Aufbissbehelfe und Schienen,
- DROS-Schiene,
- Implantate,
- implantologische Leistungen einschließlich Suprakonstruktionen,
- augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial
sowie die Therapieformen einer Knochenspreizung, Knochenverlängerung, Sinuslift),
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen,
- Material- und Laborkosten,
- OP-Mikroskop (Zuschlag im Rahmen von Implantatbehandlung nach GOZ-Ziffer 0110),
- Anästhesie,
- Kosten für den Heil- und Kostenplan,
die mit den genannten Leistungen im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen.
Keramischer Zahnersatz und keramische Verblendungen sind bis Zahn 8, Implantate unbegrenzt erstattungsfähig.
Keramikverblendungen / Veneers
Leistung entsprechend Zahnersatz maximal bis 8er Zahn
Wartezeit für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Zahnreinigung
Keine Wartezeit
Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren bei Zahnersatz
Bei unfallbedingter Behandlung und ab dem 4. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzung
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, 40% des Rechnungsbetrages werden als fiktive Kassenleistung angesetzt
1 fehlender Zahn ist mitversichert
Enthält der Beitrag Altersrückstellungen?
Nein
Der geschlossenen Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres.