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Gothaer MediZ Duo

Gothaer Zahnzusatzversicherung MediZ Duo - Leistungen im Detail

       
 

Die neue Zahnzusatzversicherung der Gothaer, der MediZ Duo

Frühestmöglicher Versicherungsbeginn ist der 01.10.2018.

  Gothaer Zahnzusatzversicherung MediZ Duo
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90% vom Rechnungsbetrag 
Inlays90% vom Rechnungsbetrag
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ professionelle Zahnreinigungja - 100%, für Zahnreinigung im Jahr max. 150,-€
KieferorthopädieNur bei Unfall und nur für Erwachsene (ab 21. Lj.)
maximal 2.000 Euro je Versicherungsfall
Funktionsdiagnostikja im Zusammenhang mit Zahnersatz
Kieferknochenaufbauja im Zusammenhang mit Zahnersatz
Leistung ohne Vorleistung der GKVja, 40% werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Erstattungshöchstgrenzen1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr,
2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren,
3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren. ab dem 4. Versicherungsjahr und bei Unfällen unbegrenzt
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienEin fehlender Zahn ist uneingeschränkt mitversichert.
Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlenden Zähne ausgeschlossen.
Ab 4 fehlenden Zähnen keine Annahme des Antrages. Neuer Tarif, frühester Beginn 01.10.2018
Tarif- informationen Download
Bedingungen Download
 
 

Gothaer MediZ Duo

Leistung Zahnbehandlung

Hochwertige Kunststofffüllungen
100 %
- allgemeine Leistungen,
- konservierende Leistungen (mit Ausnahme von Inlays und Kronen),
- chirurgische Leistungen,
- Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen,
- Röntgenleistungen,
- Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums

Wurzel- & Parodontosebehandlungen mit Kassenleistung
100 %

Wurzel- & Parodontosebehandlungen ohne Kassenleistung
70 %

Professionelle Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe

100 % (maximal 150 € im Jahr für Zahnreinigung)

- Versiegelung (Fissurenversiegelung),
- Fluoridierung,
- Speicheltest zur Keimbestimmung,
- Erstellung eines Mundhygienestatus,
- Kariesrisikodiagnostik.

Kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene (vollendetes 21. Lebensjahr) nach Unfall

100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene infolge eines Unfalls bis zu einem Erstattungshöchstbetrag von maximal 2.000 Euro je Versicherungsfall.
Eine Invisalign-Therapie ist im Rahmen des Höchstbetrags erstattungsfähig. Etwaige Vorleistungen der GKV werden vollständig angerechnet.

Leistung für Inlays

90 %

Leistung für Zahnersatz

90 % im Rahmen privatzahnärztlicher Versorgung.

100 % bei Regelversorgung

Ersetzt werden ohne Vorleistungen der GKV

 70 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz wenn die GKV keine Vorleistung erbringt und die Ablehnung der GKV nachgewiesen wird.

50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz wenn weder eine Vorleistung
noch ein Ablehnungsvermerk der GKV nachgewiesen wird (Privatarzt).

Als Aufwendungen für Zahnersatz werden anerkannt:
- Einlagefüllungen (Inlays),
- Cerec-Behandlungen,
- Keramikverblendschalen (Veneers) bis 8er Zahn,
- Kunststoff- und Keramikverblendungen,
- Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen und Onlays,
- Prothetische Leistungen (Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen sowie deren Reparatur),
- Aufbissbehelfe und Schienen,
- DROS-Schiene,
- Implantate,
- implantologische Leistungen einschließlich Suprakonstruktionen,
- augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial
sowie die Therapieformen einer Knochenspreizung, Knochenverlängerung, Sinuslift),
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen,
- Material- und Laborkosten,
- OP-Mikroskop (Zuschlag im Rahmen von Implantatbehandlung nach GOZ-Ziffer 0110),
- Anästhesie,
- Kosten für den Heil- und Kostenplan,
die mit den genannten Leistungen im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen.
Keramischer Zahnersatz und keramische Verblendungen sind bis Zahn 8, Implantate unbegrenzt erstattungsfähig.

Keramikverblendungen / Veneers

Leistung entsprechend Zahnersatz maximal bis 8er Zahn

Wartezeit für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Zahnreinigung

Keine Wartezeit

Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren bei Zahnersatz

1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr,
2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren,
3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren.

Bei unfallbedingter Behandlung und ab dem 4. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzung

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)

Ja, 40% des Rechnungsbetrages werden als fiktive Kassenleistung angesetzt

1 fehlender Zahn ist mitversichert

Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
 
Ab 4 fehlenden Zähnen kann kein Versicherungsschutz gewährt werden.
 
Maßnahmen zur Schmerz- und Angstlinderung

100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Narkosen, auch Vollnarkose, durch Narkose-/Zahnärzte,
- Akupunktur, Lachgas, Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose
bis maximal 250 Euro je Versicherungsjahr.

Enthält der Beitrag Altersrückstellungen?

Nein

Der geschlossenen Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres.